Domainnamen auswählen – Fallstricke vermeiden, eigene Rechtsposition stärken

Den richtigen Domainnamen zu finden ist nicht einfach. Deshalb gibt es zahlreiche Ratgeber im Netz, die erläutern, was aus SEO und Marketing-Gesichtspunkten zu beachten ist. Auf rechtliche Risiken bei der Auswahl des Domainnamens wird selten eingegangen. Die Risiken nicht zu beachten, kann gerade für internetbasierte Startups schwere Folgen haben.
Die Registrierung einer Domain ist sehr einfach, oft wird sie direkt vom Service Provider angeboten und vorgenommen. Dabei wird nur geprüft, ob der Domainname schon vergeben ist. Viele Unternehmer, die einen Domainnamen für sich registriert haben, wähnen sich in Sicherheit und investieren in den Aufbau einer Webpräsenz unter ihrer Domain. Viele wissen nicht, dass mit der Verwendung einer Domain fremde Rechte verletzt werden können.
Immerhin findet sich beim Stöbern im Netz ab und an der Hinweis, dass fremde Namen und Unternehmensbezeichnungen nicht im Domainnamen verwendet werden sollten. Es leuchtet auch jedem ein, dass er keine fremden Markennamen in der Domain verwenden sollte. Doch wie kann der Anmelder feststellen, ob er ein fremdes Recht verletzt und worauf sollte er achten?

Image courtesy of Salvatore Vuono / FreeDigitalPhotos.net
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Was kann passieren?

Dass Domain-Grabbing, also das massenweise Registrieren von Internetdomains zur Behinderung von Dritten, rechtswidrig ist, dürfte jedem bekannt sein. Aber auch wer eine Domain in redlicher Absicht registriert und benutzt, kann sich Probleme einhandeln.
Es wird bei der Registrierung nicht überprüft, ob der registrierte Domainname in den Schutzbereich von Kennzeichenrechten anderer fällt. Daher kann es leicht vorkommen, dass durch die Verwendung eines Domainnamens Kennzeichenrechte verletzt werden. Kennzeichenrechte sind z.B. Markenrechte, Namensrechte, Unternehmensnamen oder Werktitel (z.B. von Fernsehserien oder Zeitschriften).
Es ist einleuchtend, dass Ärger vorprogrammiert ist, wenn ein Startup den Namen eines bekannten Unternehmens oder einer bekannten Person als Domainnamen registriert. Meistens wird so etwas gemacht, um von der Bekanntheit des Unternehmens oder der Person zu profitieren und dadurch Vorteile für das eigene Unternehmen zu erzielen. Das ist allerdings zu kurz gedacht und kein nachhaltiges Geschäftsmodell, denn die Inhaber der Rechte an dem verwendeten Namen werden sich über kurz oder lang wehren.
Wer fremde Kennzeichen im eigenen Domainnamen nutzt, kann vom Inhaber des Kennzeichenrechts auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob einem das fremde Kennzeichen bekannt ist. Wer einen Domainnamen verwendet, der fremde Rechte verletzt, kann also gezwungen werden, die Domain aufzugeben und muss zahlen. Ein Startup will sich in der Regel auf den Aufbau des eigenen Geschäfts konzentrieren und nicht wertvolle Ressourcen für Rechtsstreitigkeiten verschwenden. Wie können solche Probleme vermieden werden?

Fremde Rechte kennen!

Unter den Lesern dieses Beitrags wird niemand sein, der von der Berühmtheit fremder Unternehmen oder Personen profitieren will. Ein neues Unternehmen braucht eine Domain, die einen hohen Wiedererkennungswert hat, zum Angebot des Unternehmens passt und nicht mit Rechten anderer belegt ist.
Bevor ein Startup eine Domain registriert, sollte es also prüfen, ob dieser Name mit dem Namen eines Unternehmens, einer Person, einem Werktitel oder einer Marke identisch oder ähnlich ist. Dabei sollte nicht nur in den Markenregistern, sondern auch über Internetsuchmaschinen gesucht werden. Die Recherche sollte unbedingt auch Abwandlungen des gewünschten Domainnamens umfassen.
Wenn es gleiche oder ähnliche fremde Rechte gibt, sollte man prüfen, in welcher Branche die anderen Unternehmen aktiv sind. Unter bestimmten Umständen ist die Nutzung der Domain dann trotzdem möglich, wenn die anderen Unternehmen in weit entfernten Branchen arbeiten. Sie werden sich dann meist ohnehin nicht an der Verwendung des Namens stören. Hierbei ist aber sehr sorgfältig vorzugehen.
Auch die Verwendung eines Domainnamens, der nur mit einem anderen Kennzeichen ähnlich ist, kann problematisch sein. Den Gerichten reicht es, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Die Recherche muss also immer auch ähnliche Namen abdecken.
Die Entscheidung, eine bestimmte Domain zu registrieren kann dann unter Berücksichtigung der fremden Kennzeichenrechte erfolgen. Eine Entscheidung für ein bestimmtes Risiko kann der Unternehmer bewusst treffen.

Eigene Rechtsposition stärken

Wenn es doch zu einem Rechtsstreit um einen Domainnamen kommt, prüfen die Gerichte, wer die älteren Rechte an dem Domainnamen hat. Dabei ist es unerheblich, wann die Domain registriert wurde. Der registrierte Domainname allein ist nämlich kein Kennzeichenrecht. So kann es vorkommen, dass ein Unternehmen sich einen Domainnamen als Erster registriert hat und von einem Wettbewerber mit Erfolg verklagt wird, der diesen Namen erst später als Marke angemeldet hat.
Durch die Registrierung allein erwirbt der Domainanmelder noch keine eigenen Kennzeichenrechte an seinem neuen Domainnamen. Erst durch Benutzung des Namens im Geschäftsverkehr oder durch eigene eingetragene Rechte kann ein Unternehmer seine Position stärken.
Daher ist es empfehlenswert, zusammen mit der Registrierung der Domain eine Marke anzumelden. Denn mit der Markenanmeldung erwirbt der Unternehmer ein eigenes Kennzeichenrecht. Weitere Infos zur Markenanmeldung gibt es hier und hier.

Der Worst Case

Die Folgen einer unrechtmäßigen Nutzung eines Domainnamens können Schadensersatzforderungen und der Verlust des Domainnamens sein. Besonders der Verlust des Domainnamens ist ein herber Rückschlag für ein Startup, das sich gerade einen Namen am Markt gemacht hat und viel investiert hat. Wenn das Onlinegeschäft im Mittelpunkt der Tätigkeit steht, ist der Verlust des Domainnamens potentiell ruinös.

Checkliste

Bevor ein Startup einen Domainnamen verwendet, sollte es

  1. Prüfen, ob der Name bereits als Marke, Unternehmensname, Name einer Person oder Werktitel verwendet wird.
  2. Auch nachsehen ob ähnliche Namen bereits verwendet werden.
  3. Selbst den Domainnamen als Marke anmelden, um ein leicht nachweisbares Kennzeichenrecht zu erhalten.

Wenn ähnliche Kennzeichen bereits verwendet werden, kann es trotzdem unproblematisch sein, den Domainnamen zu registrieren, wenn die älteren Namen für andere Produkte oder in anderen Branchen verwendet werden. Diese Beurteilung sollte dann allerdings ein erfahrener Anwalt vornehmen.
Über den Autor
Der Autor ist Patentanwalt in der Kanzlei Fuchs Patentanwälte Partnerschaft in Frankfurt am Main. Seine Spezialgebiete sind die Anmeldung und Durchsetzung von Marken, Geschmacksmustern/Designs und Patenten, insbesondere im Bereich der Pharmazie, Life Sciences und Chemie.

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