Markenpflege – Was Markeninhaber tun müssen, um ihre Marke fit und gesund zu halten.

Mit der Markenanmeldung hat der Anmelder zwar den ersten wichtigen Schritt zu einer starken und durchsetzbaren Marke gemacht. Doch damit ist es nicht getan. Dieser Beitrag fasst wichtige Punkte zusammen, die zum Erhalt des Markenschutzes wichtig sind.
Ein richtig ausgefülltes Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen, ist einfach. Wegen der hohen Kosten für anwaltliche Beratung gehen gerade Gründer diesen Schritt oft allein. Damit geht normalerweise einher, dass dem Markeninhaber wichtige Informationen über Maßnahmen rund um den Erhalt der Marke fehlen. Dieser Beitrag erläutert einige dieser Maßnahmen.

Prioritätsfrist im Auge behalten

Wer nur für Deutschland eine Marke anmeldet, beschränkt auch den Schutz dieser Marke auf Deutschland. In einer zusammenwachsenden Welt ist der Markt für die meisten Produkte und Dienstleistungen aber viel größer. Daher sollte sich auch der Markenschutz in der Regel wenigstens auf den europäischen Wirtschaftsraum erstrecken. Je nach Geschäftsmodell kann es auch sinnvoll sein, in weiteren Ländern außerhalb Europas Markenschutz zu beantragen.
Es ist für den Anmelder vorteilhaft, wenn er weitere Markenanmeldungen im Ausland innerhalb von sechs Monaten nach der ersten deutschen Anmeldung vornimmt. Hat ein Anmelder z.B. zunächst eine Anmeldung in Deutschland hinterlegt, so kann er innerhalb von sechs Monaten in einem ausländischen Staat (z.B. der Schweiz) eine sogenannte Nachanmeldung hinterlegen. Diese wird dann im Wesentlichen so behandelt, als sei sie an dem Tag eingereicht worden, an welchem die erste deutsche Markenanmeldung eingereicht wurde (sogenannte „Priorität“).
Warum ist das wichtig? Jedes Jahr werden tausende Marken angemeldet. Wer eine Marke zuerst anmeldet, hat das bessere Recht. Er kann die Eintragung später angemeldeter ähnlicher Marken verhindern. Wer die Prioritätsfrist verschläft, kann das Pech haben, dass zwischenzeitlich ein Dritter dieselbe Marke im Ausland angemeldet hat. Das Patentamt erinnert den Markenanmelder nicht an die Prioritätsfrist, so dass der Anmelder selbst hierauf achten muss.

Markenüberwachung einrichten

Eine Marke dient dazu, Waren und Dienstleistungen zu kennzeichnen, so dass die Kunden wissen, von welchem Unternehmen die Leistung stammt. Das funktioniert nur, wenn niemand anderes diese Kennzeichnung verwendet. Daher muss es selbstverständlich sein, dass ein Markeninhaber es nicht zulässt, dass ein anderes Unternehmen dieselbe oder eine ähnliche Marke benutzt.
Lässt der Markeninhaber es zu, dass ein anderes Unternehmen seine Marke verwendet, so kann es passieren, dass er seine Marke nicht mehr gegen dieses Unternehmen durchsetzen kann. Das ist extrem ärgerlich. Schließlich wurde die Marke gerade zu dem Zweck angemeldet, anderen die Benutzung untersagen zu können.
Es ist also sehr wichtig, dass der Markeninhaber sich darüber informiert, welche Marken von anderen angemeldet werden. So kann er frühzeitig reagieren, wenn ein anderes Unternehmen eine ähnliche oder identische Marke anmeldet. Der Markeninhaber sollte also immer die Augen offen halten, um Verletzungen seiner Marke frühzeitig zu erkennen. Es gibt Dienstleister, die dem Markeninhaber bei dieser Aufgabe helfen.

Marken richtig benutzen

Eine eingetragene Marke muss spätestens fünf Jahre nach der Eintragung ernsthaft benutzt werden. Man spricht oft von der „Benutzungsschonfrist“. Andernfalls kann die Marke gelöscht und vor allen Dingen nicht durchgesetzt werden. Das hört sich selbstverständlich an, ist es aber nicht!
In einem häufig auftretenden Fall meldet ein Anmelder eine Marke an, die aus einem Logo oder einem Schriftzug besteht, und bestimmte Waren und Dienstleistungen schützt. Im Laufe der Zeit verändern sich das Logo, der Schriftzug oder die Waren und Dienstleistungen. Diese Änderungen mögen oft nur geringfügig sein, so dass der Anmelder keine neue Marke anmeldet. Im Laufe der Zeit kann es aber soweit kommen, dass die benutzte Marke nicht mehr mit derjenigen identisch ist, die eingetragen wurde.
Im schlimmsten Fall kann die Marke aufgrund mangelnder Benutzung gelöscht werden. Gegen einen Wettbewerber, der eine ähnliche Marke benutzt, kann der Inhaber dann nicht mehr aus der Marke vorgehen.
Spätestens fünf Jahre nach der Markeneintragung (am besten schon früher), sollte der Markeninhaber also prüfen, ob er noch dieselbe Marke benutzt, die er vor Jahren angemeldet hat. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass die Marke gelöscht werden kann bzw. nicht mehr durchsetzbar ist.

Waren und Dienstleistungen überprüfen

Eine Marke wird immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen, die der Anmelder bei der Einreichung auswählt. Vielfach sind die Waren und Dienstleistungen, die am Anmeldetag angegeben wurden, nach einigen Jahren nicht mehr hundertprozentig zutreffend. Dabei ist es nicht immer problematisch, wenn eine einzelne Ware oder Dienstleistung nicht mehr angeboten wird. Der Inhaber sollte aber unbedingt prüfen, ob neue Waren oder Dienstleistungen hinzugekommen sind.
Stellt der Markeninhaber beispielsweise sechs Jahre nach der Markenanmeldung ganz andere Waren her als bei der Anmeldung, so muss er eine neue Marke anmelden. Andernfalls verfällt die alte Marke wegen mangelnder Benutzung (siehe oben) und der Inhaber ist ohne Markenschutz.

Verlängerungsgebühren nicht vergessen

10 Jahre nach dem Anmeldetag muss eine Marke verlängert werden, damit sie weitere 10 Jahre im Register bleibt. Die Marke wird sonst aus dem Register gelöscht. Normalerweise erinnert das Patentamt den Anmelder an diese Frist. Gerade bei Start-Ups ziehen aber im Laufe von 10 Jahren nach der Gründung um. Wird die neue Adresse dem Amt nicht mitgeteilt, kommt die Erinnerung nicht an.
Die übliche Bürosoftware ist nicht darauf ausgelegt, Fristen zu überwachen, die 10 Jahre in der Zukunft liegen. Deswegen gibt es auch für die Zahlung der Verlängerungsgebühren Dienstleister, die dem Inhaber helfen, diese Frist einzuhalten.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Marken 10 Jahre nach ihrer Anmeldung gelöscht werden, weil der Inhaber die Frist vergessen hat. Oftmals merkt der Inhaber dies erst, wenn er die Marke durchsetzen will.

Fazit

Eine Marke anzumelden, ist nur der erste Schritt beim Aufbau eines soliden Markenschutzes. Schon sechs Monate nach der Anmeldung sollte entschieden werden, ob Schutz im Ausland benötigt wird.
Damit die Marke stark und gesund bleibt, sollte der Inhaber außerdem

  • eine Markenüberwachung einrichten,
  • die Marke ernsthaft und richtig benutzen,
  • regelmäßig das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis prüfen und
  • eine Verlängerungsgebührenüberwachung einrichten.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Marken gibt es hier und hier. Spezialisierte Anwaltskanzleien helfen Markeninhabern dabei, die hierin beschriebenen Maßnahmen umzusetzen.

Über den Autor

Der Autor ist Patentanwalt in der Kanzlei Fuchs Patentanwälte Partnerschaft in Frankfurt am Main. Seine Spezialgebiete sind die Anmeldung und Durchsetzung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten, insbesondere im Bereich der Pharmazie, Life Sciences und Chemie.

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