Warum Marken anmelden?

Marken anzumelden kostet Geld und eine mit Sorgfalt erstellte Markenanmeldung braucht Zeit. Beides hat ein Gründer nicht im Überfluss. Es stellt sich daher die Frage: Kann auf eine Markenanmeldung im Gründungsstadium verzichtet werden oder muss ich Marken für meine Produkte anmelden?

Wozu dient eine Marke?

Die Hauptfunktion einer Marke ist, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Wer seine Marke eintragen lässt, kann – notfalls mit staatlicher Gewalt – verhindern, dass andere diese Marke benutzen. Viele Gründer sind der Ansicht, dass sie diese Funktion gerade am Anfang ihrer Tätigkeit nicht benötigen, so dass sie auf eine Markenanmeldung verzichten können. Das wäre auch richtig, wenn die Marke keine anderen Funktionen hätte.
Der Inhaber einer Marke kann nämlich auch verhindern, dass Dritte ihrerseits Marken eintragen lassen, die seiner Marke ähneln. Wer also keine eigene Marke hat, läuft Gefahr, dass ein anderer diese Marke oder eine ähnliche Marke anmeldet. Daraus können sich sehr schwerwiegende Probleme ergeben, denn eine eingetragene Marke darf nur der Inhaber dieser Marke benutzen.
Wenn ein Unternehmer also nicht der Inhaber der Marke ist, die er benutzt, so kann ihm der Markeninhaber die Benutzung dieser Marke verbieten. Denkt man daran, wie viel Aufwand es bedeutet, eine Marke aufzubauen, sie im Markt bekannt zu machen und zu bewerben, so leuchtet es ein, dass dieser Aufwand so gut es geht geschützt werden sollte.

Wann sollte ich anmelden?

Im Markenrecht gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Derjenige, der eine Marke zuerst anmeldet, hat die besseren Rechte gegenüber demjenigen, der dieselbe oder eine ähnliche Marke später anmeldet. Derjenige, der die ältere Marke besitzt, kann die jüngere Marke löschen lassen.
Nun mag ein Gründer der Auffassung sein, dass sein Geschäft gerade am Anfang noch nicht so bekannt ist, dass ein anderer die gleiche Marke anmelden würde. Das stimmt in vielen Fällen. Allerdings werden jedes Jahr viele Tausende Marken angemeldet. Daher ist der wesentlich häufigere Fall, dass zufällig eine ähnliche Marke angemeldet wird. Oft reicht es, dass eine ältere Marke so ähnlich klingt, damit eine jüngere Marke gelöscht wird und die Benutzung der jüngeren Marke verboten werden kann.

Der Fall „Apfelkind“

Ein gutes, bekanntes Beispiel ist der Streit zwischen Apple und dem Berliner Café Apfelkind. Die Betreiberin des Berliner Cafés hatte beim Patentamt die unten abgebildete Marke „Apfelkind“ eintragen lassen und die Marke für das Café benutzt. Apple störte sich daran und ging gegen die Marke und deren Benutzung vor, denn Apple hat die ältere jedem bekannte Marke mit dem Apfel. Der Streit ging zwar für die Cafébetreiberin gut aus, es hätte aber auch anders kommen können.
apfelkind
Das Beispiel zeigt, dass es nicht unbedingt ein Trittbrettfahrer sein muss, der eine ähnliche Marke anmelden könnte – oder bereits angemeldet hat. Deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte und die durch Werbung und gute Arbeit erzeugten Werte des Markennamens frühzeitig mit einer Registrierung zu schützen.
Ein positiver Nebeneffekt ist, dass durch die eigene Markenanmeldung der Inhaber einer älteren Marke leichter auf die neue Marke aufmerksam wird und gleich reagieren kann, wenn er sich daran stört. Es ist besser, wenn dies früher geschieht („fail early“), damit nicht zu viel Aufwand in die Bewerbung einer Marke gesteckt wird, die später gelöscht wird oder gar nicht benutzt werden darf.

Wie melde ich an?

Eine Markenanmeldung enthält die Wiedergabe der Marke und ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Welche Waren und Dienstleistungen angegeben werden, sollte möglichst vorausschauend ermittelt werden (weitere Informationen).
Leider wird der Wiedergabe der Marke oft nicht genug Beachtung geschenkt. In der Praxis gibt es unzählige Fälle, in denen der Markenanmelder eine ungeeignete Darstellung seiner Marke gewählt hat, wodurch er wichtige Rechte verschenkt. Da Änderungen hieran im Nachhinein nicht möglich sind, sollte sich ein Markenanmelder vorsichtshalber zuvor beraten lassen. Eine Marke kann ewig „leben“. Wie sie lebt, wird an ihrem Anmeldetag festgelegt.
Das Formblatt auszufüllen ist zwar einfach, doch können viele Fehler gemacht werden. Ein großes Problem ist, dass diese Fehler oft erst in einem Rechtsstreit zu Tage treten, der viel später stattfindet. Der Inhaber wiegt sich in Sicherheit, weil das Patentamt die Marke ohne Beanstandung eingetragen hat. Daher sollte dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, aber mehr noch der Wiedergabe der Marke größte Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Fazit

Mit einer Marke kann deren Inhaber nicht nur die Benutzung und Eintragung identischer anderer Marken, sondern auch ähnlicher Marken verhindern. Wer seine eigene Marke nicht anmeldet, verschenkt diese Rechte. Wer plant, durch Investitionen in Werbung und Marketing ein Geschäft aufzubauen, sollte diese Investitionen durch eine eingetragene Marke schützen.
Über den Autor
Der Autor ist Patentanwalt in der Kanzlei Fuchs Patentanwälte Partnerschaft in Frankfurt am Main. Seine Spezialgebiete sind die Anmeldung und Durchsetzung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten, insbesondere im Bereich der Pharmazie, Life Sciences und Chemie.

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