Wem nützen Patente?

Die Zahl eingereichter Patentanmeldungen gilt als Indikator für die Fortschrittlichkeit von Unternehmen, Branchen und ganzen Volkswirtschaften. Fortschrittliche Ideen sind oft auch die Grundlage für die Gründung eines Startups. Steht ein innovatives Produkt im Vordergrund eines Startups, so wird sich dem Gründer früher oder später die Frage stellen, ob er für das Produkt ein gewerbliches Schutzrecht beantragen sollte.
Dieser Beitrag beleuchtet einige Aspekte, die vor der Anmeldung eines Patents betrachtet werden sollten, damit folgenschwere Fehler vermieden werden können und sich ein Investment in eine Patentanmeldung in der Startup-Phase auszahlt. Die Lektüre dieses Textes kann nicht die Beratung durch einen Patentanwalt ersetzen, sie hilft aber dabei, eine sinnvolle betriebswirtschaftliche Entscheidung für oder gegen eine Patentanmeldung zu treffen.
Was nützt ein Patent?
Die dem Patentsystem zugrunde liegende Idee ist, dass ein Patentanmelder seine Erfindung in einer Patentanmeldung der Allgemeinheit offenbart und dafür Schutz für die Erfindung erhält. Als Belohnung darf nur der Inhaber des Schutzrechts für einen Zeitraum von 20 Jahren nach der Anmeldung die Erfindung benutzen. Jeder andere braucht eine Genehmigung (Lizenz) von dem Inhaber. Dadurch soll der technische Fortschritt gefördert werden, denn jeder kann nachlesen, wie die Erfindung funktioniert, und diese auch weiter entwickeln.
Ein Patent kann also ein sehr nützliches Instrument im Wettbewerb sein, denn der Inhaber erhält ein staatlich geschütztes Monopol auf seine Erfindung.
Wofür werden Patente erteilt?
Auf fast jede Erfindung kann ein Patent erteilt werden, sofern die Patentanmeldung bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, z.B. für rein ästhetische Gestaltungen. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, kann nur im Einzelfall sinnvoll beurteilt werden. Wichtig ist, dass Patente nur für Erfindungen erteilt werden, die neu sind und auf erfinderischer Tätigkeit beruhen. Details zu den Voraussetzungen können Sie hier nachlesen.
Patente können nicht nur Gegenstände, sondern auch Verfahren und Verwendungen schützen. Patentfähige Verfahren können zum Beispiel Herstellungsverfahren sein, mit denen ein Produkt schneller oder in besserer Qualität hergestellt werden kann als ohne die Erfindung. Eine patentfähige Erfindung kann auch darin bestehen, dass ein an sich bekannter Gegenstand für einen neuen, nützlichen Zweck eingesetzt wird.
Der Fantasie sind fast keine Grenzen gesetzt; in der Regel findet sich eine Möglichkeit, Patentschutz für ein innovatives Produkt, Verfahren oder eine Verwendung zu bekommen. Die größte Hürde ist in der Regel nicht die mangelnde Kreativität des Erfinders, sondern mangelnde Finanzkraft, denn gewerbliche Schutzrechte kosten (viel) Geld.
Was kostet Patentschutz?
Es gibt zwei große Kostenfaktoren, die bei der Einreichung und der Verfolgung einer Patentanmeldung eine Rolle spielen: amtliche Gebühren und das Honorar des Patentanwalts.
Eine Patentanmeldung ist ein Dokument, das ein für alle Mal festlegt, wofür Schutz beantragt werden kann. Normalerweise kann einer Patentanmeldung nach der Einreichung nichts hinzu gefügt werden. Die Beschreibung der Erfindung in der Patentanmeldung ist endgültig und muss in den 20 Jahren nach der Anmeldung ausreichen, um die Erfindung umfassend zu beanspruchen. Daraus folgt, dass die Patentanmeldung vorausschauend und mit größter Sorgfalt erstellt werden muss. Entsprechend groß ist zwangsläug der Aufwand, der mit der Formulierung einer Patentanmeldung einhergeht. Das Honorar eines Patentanwalts hierfür liegt in der Größenordnung mehrerer tausend Euro.
Amtliche Gebühren müssen bezahlt werden, damit ein Patent erteilt werden kann. Außerdem müssen jährliche Gebühren an das Patentamt entrichtet werden, damit ein Schutzrecht bestehen bleibt. Die Kosten hierfür hängen einerseits davon ab, bei welchen Ämtern Patente beantragt wurden; andererseits steigen die Gebühren mit zunehmendem Alter des Schutzrechts an.
Heute nützt es wenig, wenn ein Patent nur in Deutschland besteht. Schließlich können fast alle Produkte leicht im Ausland hergestellt und vertrieben werden. Daher müssen auch in weiteren Ländern Patentanmeldungen hinterlegt werden, um wirksamen Schutz zu gewährleisten. Das europäische Patentübereinkommen hat die Anmeldung von Patenten für viele europäische Staaten deutlich erleichtert. Heute reicht eine Anmeldung und ein Patentanwalt, um ein Schutzrecht für 38 europäische Länder zu beantragen. Im außereuropäischen Ausland hingegen ist die Hilfe von Anwälten vor Ort erforderlich. So summieren sich die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents sehr schnell. Nicht selten erreichen die Kosten für den Schutz einer Erfindung mittlere fünfstellige Beträge in den ersten 10 Jahren.
Lohnt sich eine Patentanmeldung?
Ein Schutzrecht kann enormen wirtschaftlichen Nutzen entfalten, wenn der Inhaber seinen Markt über viele Jahre ohne ernst zu nehmende Konkurrenz bedienen kann. Das Schutzrecht allein stellt aber keinen Wert dar. Nicht allein die Tatsache, dass eine Erfindung gemacht wurde, rechtfertigt die Schlussfolgerung, dass ein Patent angemeldet werden sollte. Ein Monopol nützt niemandem, der das geschützte Produkt nicht anbieten kann. Erst die entsprechend umfassende Aktivität auf dem Markt stellt zusammen mit dem Schutzrecht einen echten Mehrwert für den Inhaber dar.
Für große Unternehmen ist es oft sinnvoll, Patente auf Produkte anzumelden, die für die Konkurrenz interessant sein könnten. So kann ein Markt indirekt abgesichert werden. Sofern ein junges Unternehmen aber nicht über die notwendigen Mittel verfügt, kommt so eine Strategie nicht in Frage. Auch die Annahme, dass sich interessierte Lizenznehmer um einen Schutzrechtsinhaber scharen werden, ist fast immer unrealistisch. Der Inhaber muss vielmehr selbst für die Vermarktung des Produktes sorgen. Das bedeutet, dass ein Patent erst dadurch einen Wert erhält, dass das geschützte Produkt auch durch den Inhaber angeboten wird und niemand ihm mit diesem Produkt Konkurrenz machen kann.
Die Kosten, die durch eine Patentanmeldung entstehen, sollten in nicht allzu ferner Zukunft durch entsprechende Einkünfte gedeckt werden können. Der Patentanmelder braucht also einen Plan, wie er mit der Technologie, für die er Patentschutz wünscht, möglichst bald Geld verdienen kann. Gelingt dies nicht und hat er nicht aus anderen Quellen entsprechende finanzielle Mittel, wird ihm im Laufe der Zeit das Geld zur Aufrechterhaltung der Patente oder Patentanmeldungen ausgehen. Dann wäre die Patentanmeldung in der Tat ein gigantisches Verlustgeschäft geworden: die Erfindung wäre veröffentlicht, ohne dass ein Monopol besteht.
Neben den Kosten spielt natürlich auch die Art der Erfindung eine entscheidende Rolle. Wenn die Erfindung beispielsweise ein Herstellungsverfahren für ein Produkt betrifft, das bereits auf dem Markt erhältlich ist, so ist dem Produkt häufig nicht anzusehen, ob es nach dem erfindungsgemäßen Verfahren oder nach einem anderen Verfahren hergestellt wurde. Dadurch wird einerseits die Durchsetzung eines Patents erschwert, weil die Beweissicherung aufwendiger ist. Andererseits ist der Wert des Schutzrechts geringer, weil schließlich die Produkte auf dem Markt konkurrieren und nicht die Herstellungsverfahren. Es könnte dann sinnvoller sein, das Herstellungsverfahren geheim zu halten.
Gibt es Alternativen zur Anmeldung eines Schutzrechts?
Gerade in der Gründungsphase wird das Geld, das für eine Patentanmeldung gebraucht wird, für andere Investitionen benötigt. Eine Alternative zur Schutzrechtsanmeldung ist, die Erfindung geheim zu halten. Gerade bei Verfahren, die betriebsintern verwendet werden, bietet sich Geheimhaltung als Alternative an. Natürlich sollten Mitarbeiter entsprechend geschult und Geheimhaltungsvereinbarungen mit externen Partnern geschlossen werden, damit die Erfindung auch tatsächlich geheim bleibt. Eine geheim gehaltene Erfindung kann später noch zur Grundlage einer Patentanmeldung werden, wenn die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen und die Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wenn die Erfindung ein Produkt betrifft, an dem die Erfindung erkannt werden kann und das auf dem Markt angeboten werden soll, so ist der Versuch der Geheimhaltung natürlich aussichtslos. Sobald das Produkt auf dem Markt ist, ist die Erfindung schon veröffentlicht. Das schließt eine spätere Patentanmeldung aus. Hier muss also vor der Markteinführung genau geprüft werden, ob eine Patentanmeldung hinterlegt werden soll.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Patente werden nur für Erfindungen erteilt, die neu sind und auf erfinderischer Tätigkeit beruhen. Was vor dem Anmeldetag des Patents veröffentlicht wurde, ist nicht mehr neu. Daraus folgt direkt, dass ein Patent immer vor der Veröffentlichung der Erfindung angemeldet werden muss.
Die Kosten für den Unterhalt einer Patentanmeldung steigen mit der Zeit an. In den ersten zweieinhalb Jahren nach der Patentanmeldung sind die Kosten gut vorhersehbar und können von einem Patentanwalt eingeschätzt werden. Danach sind die Kosten nur noch schwer vorhersagbar und nicht nur von den Entscheidungen des Anmelders abhängig. Oft gilt: zahlen oder Schutzrecht verlieren. Die Patentämter sind unerbittlich; wird eine Gebühr nicht rechtzeitig gezahlt, ist das Schutzrecht in der Regel unwiederbringlich verloren.
Daher ist der richtige Zeitpunkt für eine Patentanmeldung abzuwägen: Wie hoch ist das Risiko, dass die Erfindung ungeplant öffentlich wird? Ab wann wird das Produkt so hohe Einkünfte generieren, dass sich damit auch das Schutzrecht finanzieren lässt? In jedem Fall muss eine Anmeldung vor Veröffentlichtung der Erfindung hinterlegt werden.
Fazit
Der wichtigste Ratschlag für Erfinder ist: Machen Sie sich frühzeitig Gedanken, ob und wie Sie ein Schutzrecht für Ihre Erfindung anmelden wollen. Wer zwei Wochen vor Markteintritt ein Patent für ein Produkt anmelden will, ist spät dran, und Eile macht die Anmeldung nicht besser.
Wer frühzeitig die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten prüft, kann diese optimal nutzen und ihren Einsatz entsprechend planen. Dabei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  •  Ein Schutzrecht ist nie stärker als das Produkt, das es schützt.
  •  Halten Sie Ihre Erfindung geheim bis Sie wissen, was Sie mit ihr erreichen wollen.
  •  Zur Patentanmeldung gehört ein Konzept für die Vermarktung des geschützten Produkts.

Wer dies beachtet und sich professionellen Rat holt, kann die richtige Entscheidung treffen.
Über den Autor
Der Autor ist Patentanwalt in der Kanzlei Fuchs Patentanwälte Partnerschaft in Frankfurt am Main. Seine Spezialgebiete sind die Anmeldung und Durchsetzung von Marken und Patenten, insbesondere im Bereich der Pharmazie, Life Sciences und Chemie.

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